Allgemeine Geschäftsbedingungen Templestudio GbR

Nachfolgend Auftragnehmer bzw TempleGbR genannt

§ 1 Allgemeines

1. Für den Auftrag gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers.

2. Abweichungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform.

3. Für den Auftrag gilt ausschließlich deutsches Recht.

4. Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

§ 2 Vertragsschluss

1. Auftragserteilung ist für den Auftraggeber mit Unterzeichnung und Zugang des Auftrags beim Auftragnehmer verbindlich. Eine Bestätigung per E-Mail wird als rechtsgültig vorausgesetzt. Des Zugangs einer Annahmeerklärung seitens des Auftragnehmers bedarf es nicht.

2. TempleGbR kann den Auftrag aus wichtigem Grund ablehnen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn der Inhalt herzustellender oder zu bearbeitender Ton- oder Bildaufzeichnungen oder sonstiger Daten gesetzes- oder sittenwidrig ist. TempleGbR kann den Auftrag ferner ablehnen, wenn der Auftraggeber mit seinen Zahlungspflichten – gleich ob aus diesem Auftrag oder aus anderen Aufträgen – in Verzug ist.

3. Liegt ein wichtiger Grund im Sinne der Ziffer 2 vor, so ist TempleGbR zum Rücktritt vom Vertrag oder zur fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt, wenn er erst nach Annahme des Auftrages Kenntnis von den maßgeblichen Tatsachen erhält. TempleGbR hat den Rücktritt oder die Kündigung unverzüglich dem Auftraggeber gegenüber zu erklären.

4. TempleGbR behält sich das Recht vor, nach Vertragsschluss von dem vereinbarten zeitlichen Ablauf und von vereinbarten technischen Details, insbesondere im Hinblick auf die Musik- und Aufnahmetechnik, abzuweichen oder diese zu ändern, soweit dies unter Berücksichtigung der Interessen der TempleGbR für den Auftraggeber zumutbar ist.

3 Zahlungsbedingungen

1. Es gilt die Preisliste oder der Angebotspreis der TempleGbR. Bei Angeboten gilt der Preis nur für die beschriebenen Leistungen.

2. TempleGbR ist berechtigt, eine Vorauszahlung in Höhe von 30% des Angebotspreises zu verlangen. Liegt kein Angebotspreis vor und soll nach Preisliste abgerechnet werden, so tritt für die Berechnung der Vorauszahlung an Stelle des Angebotspreises die voraussichtliche Auftragssumme.

3. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz sowie Bearbeitungskosten berechnet. Mahnungen, die nach Verzugseintritt erfolgen, werden mit EUR 5,00 in Rechnung gestellt.

4. Rechnungsbeträge, die mit Sonderpreis bezeichnet werden, sind umgehend zu begleichen. TempleGbR ist es freigestellt, diese Beträge nach fruchtloser Zahlungserinnerung mit den jeweiligen aktuellen Beträgen der offiziellen Preisliste in Rechnung zu stellen.

5. Der Auftraggeber kann gegenüber Forderungen des Auftragnehmers nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen.

6. Alle vom Auftragnehmer hergestellten oder bearbeiteten Daten, CDs oder sonstige Aufnahmen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen im Eigentum der TempleGbR.

§ 4 Vertragsinhalt

1. Ist Gegenstand des Vertrages das Herstellen von Tonaufzeichnungen im Sinnes eines bloßen Aufzeichnens ohne Nachbearbeitung (Recording only) so ermöglicht der Auftragnehmer dem Auftraggeber die Nutzung des Tonstudios zu den vereinbarten Terminen. Zu diesen Terminen ist der Auftragnehmer selbst oder eine von ihm betraute Person anwesend, der bzw. die die Aufzeichnung technisch leitet. Spätestens 7 Tage nach Ende des letzten Termins erhält der Auftraggeber die hergestellten Tonaufzeichnungen auf einem Datenträger bzw. einen Link zum Serverdownload.

2. Intonations- und Timingkorrekturen der erfolgten oder angelieferten Schallaufzeichnung sind nur bei vorheriger schriftlicher Bestätigung in der Auftragsumme enthalten. Diese Spezialarbeiten werden nur nach Aufforderung durch den Auftraggeber ausgeführt.

3. Ist darüber hinaus oder allein das Bearbeiten von Tonaufzeichnungen (Mastering) Gegenstand des Vertrages, so übergibt der Auftragnehmer dem Auftraggeber nach Abschluss seiner Tätigkeit die gemasterten Tonaufzeichnungen als Audio-CD.

4. Terminzusagen zu Bearbeitungs- und Produktionsvorgängen erfolgen ohne Gewähr. Sie sind nur dann verbindlich, wenn dies ausdrücklich vereinbart worden ist.

5. Hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer Ton- oder Bildaufzeichnungen oder sonstige Daten – gleich auf welchem Datenträger – überlassen, so erfolgt die Rückgabe nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten des Auftraggebers nach Erfüllung des Auftrages. Sofern dem Auftragnehmer Ton- oder Bildaufzeichnungen oder sonstige Daten – gleich auf welchem Datenträger – überlassen werden, obliegt das vorherige Anfertigen von Sicherheitskopien allein dem Auftraggeber.

6. Es besteht nach abgeschlossenem und vom Auftraggeber abgenommenen Auftrag keinerlei Verpflichtung zur Datensicherung durch den Auftragnehmer.

§ 5 Stornierung von Studioterminen, Kündigung durch den Auftraggeber

1. Storniert der Auftraggeber Studiotermine, so hat er das dafür vereinbarte Entgelt dennoch zu entrichten. Der Auftragnehmer muss sich jedoch dasjenige anrechnen lassen, was er an Aufwendungen erspart oder was er durch anderweitige Nutzung des Studios an den vereinbarten Terminen erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt.

2. Der nach Ziffer 1 zu entrichtende Betrag wird durch eine Pauschale abgegolten, deren Höhe bei Stornierung wenigstens 14 Tage vor dem ersten Studiotermin 10% des für die Studiotermine vereinbarten Entgelts und bei Stornierung weniger als 14 Tage vor dem ersten Studiotermin 30% des für die Studiotermine vereinbarten Entgelts beträgt.

3. Dem Auftraggeber steht der Nachweis offen, dass TempleGbR nach Ziffer 1 gar kein Anspruch oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch als die Pauschale entstanden ist.

4. Die Pauschale nach Ziffer 2 gilt nicht, wenn Studiotermine storniert werden, nachdem innerhalb desselben Auftrags ein erster Studiotermin stattgefunden hat. Für diesen Fall gilt Ziffer 1. Sind Leistungen nach §4 Ziff. 2 oder 3 Gegenstand des Auftrages, so gilt im Hinblick auf diese Leistungen die Pauschale ebenfalls nicht. Für diesen Fall gilt Ziff. 1 sinngemäß. Der Auftragnehmer muss sich dasjenige anrechnen lassen, was infolge der Vertragskündigung an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt. Bereits erbrachte Teilleistungen sind zu vergüten.

6 Gewährleistung der Temple GbR

1. Beanstandungen offensichtlicher Mängel müssen dem Auftragnehmer innerhalb von 10 Tagen nach Zugang von Bild- oder Tonaufzeichnungen oder sonstigen Daten schriftlich mitgeteilt werden, ansonsten erlischt ein eventueller Gewährleistungs- und / oder Haftungsanspruch.

2. Dem Auftraggeber steht zunächst nur das Recht auf Nacherfüllung zu. Bei Fehlschlagung der Nachbesserung bleibt dem Auftraggeber das Recht vorbehalten, zu mindern oder nach seiner Wahl vom Vertrag zurück zu treten.

§ 7 Haftung der TempleGbR

1. Der Auftragnehmer haftet – vorbehaltlich Ziffer 2 – nur für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung des Auftragnehmers oder auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers beruhen.

2. Der vorgenannte Haftungsausschluss gilt nicht für Schäden, aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

3. Der Auftragnehmer haftet – soweit nicht Ziff. 2 gegeben ist – nicht für Beschädigung, Zerstörung oder Diebstahl der in die Räumlichkeiten des Verwenders eingebrachten Instrumente, Garderobe und sonstigen Sachen durch Dritte. Gleiches gilt für Beschädigung oder Zerstörung durch Feuer, Wasser oder Naturkatastrophen. Die Versicherung der Instrumente, Garderobe und sonstigen Sachen gegen die vorgenannten Gefahren obliegt allein dem Auftraggeber.

4. Für Bearbeitungsschäden an fremden Tonband- und Videoaufzeichnungen haftet der Auftraggeber bis zum Materialwert des Trägermaterials.

5. Überlässt der Auftraggeber zu Bearbeitung, Vorführung o.ä. unwiederbringliche oder schwer ersetzliche Ton- und Bildaufzeichnungen, so liegt das Risiko, ggfs. auch der Abschluss einer Versicherung über den Materialwert hinaus und auch die Veranlassung der Herstellung von Sicherheitskopien beim Auftraggeber.

6. Dem Auftraggeber ist freigestellt, eine kostenlose Überprüfung der vom Auftragnehmer bearbeiteten Daten oder Kopien auf Ton-Qualität, Laufeigenschaften etc. im Hause und auf den Apparaturen des Auftragnehmers oder mitgebrachten eigenen Apparaten vor der Auslieferung vorzunehmen oder vornehmen zu lassen.

7. Beanstandungen, die sich nach Lieferung auf fremden Apparaturen ergeben, können nur anerkannt werden, wenn TempleGbR grobe Fehler gegenüber den branchenüblichen Forderungen, Normen etc. nachweisbar sind.

§ 8 Haftung des Auftraggebers

1. Der Auftraggeber versichert, über sämtliche Rechte zu verfügen, die für die Durchführung des Auftrages benötigt werden. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf gewerbliche Schutzrechte, Urheber- und Leistungsschutzrechte und Namensrechte. 2.Der Auftraggeber trägt die ausschließliche Verantwortung und Haftung für den Inhalt des Werkes. Er stellt TempleGbR von allen wettbewerbs-, urheber-, namens- und markenrechtlichen Ansprüchen Dritter, einschließlich der Kosten der Rechtsverteidigung, frei.

§ 9 Erfüllungsort, Gerichtsstand

1. Erfüllungsort ist Freiburg i. Br.

2. Sofern der Auftraggeber Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist, ist Freiburg i. Br. Gerichtsstand.

3. Falls der Auftraggeber nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland verlegt, ist Freiburg i. Br. Gerichtsstand. Dies gilt auch für den Fall, dass Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht ermittelt werden können.